Ich bin Wirtschaftsanwalt mit Erfahrung aus international führenden Kanzleien und berate heute als Einzelanwalt mit klarem Fokus. Meine Mandanten profitieren von direktem Zugang zu mir – ohne Zwischenstufen, ohne wechselnde Ansprechpartner. Bei Bedarf greife ich auf ein eingespieltes Netzwerk aus spezialisierten Anwälten, Notaren, Steuerberatern und Finanzierern zurück.
Ich berate internationale Mandanten bei ihren Investitionen und Engagements in Deutschland – auf Englisch, auf Verhandlungsniveau. Ausländische Immobilienkäufer in Berlin schätzen, dass ich das deutsche Recht klar und ohne unnötigen Fachjargon erkläre: wie Grundbuch und Notar funktionieren, was ein Share Deal bedeutet, welche Steuern anfallen.
Ich begleite Immobilientransaktionen in Berlin und Deutschland – von der ersten Due Diligence bis zum Grundbucheintrag. Den Berliner Immobilienmarkt kenne und beobachte ich seit den 1980er Jahren. Über 750 Transaktionen.
Seit meiner Tätigkeit in führenden internationalen Kanzleien im In- und Ausland liegt ein Schwerpunkt meiner Arbeit im grenzüberschreitenden Mandat sowie in der Beratung von ausländischen Investoren in Berlin und Deutschland.
Seitdem habe ich eine Vielzahl unterschiedlichster Mandanten aus über 30 Staaten in deren Deutschland und Berlin bezogenen Engagements begleitet, etwa beim Erwerb von Immobilien in Berlin, bei Beteiligungskäufen oder in gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Auseinandersetzungen mit deutscher Beteiligung.
Als Grundvoraussetzung hierfür bringe ich verhandlungssichere im englischsprachigen Ausland erworbene Englischkenntnisse und eine dreißigjährige englischsprachige Beratungspraxis mit.
Meine Beratung versetzt ausländische Investoren in die Lage, Investitionen in den deutschen Markt mit der gleichen Rechtssicherheit zu tätigen, wie auf deren Heimatmarkt. Ich erläutere die rechtlichen Rahmenbedingungen einschl. der Risiken und entwerfe optimale Gestaltungen.
Ich verfüge über ein Netzwerk von spezialisierten Anwaltskanzleien, Steuerberatern, Notaren, Banken und Maklern und kann diese empfehlen oder einbeziehen.
Dr. Jörn Schämann berät seit 1997 auf den Gebieten des Immobilien-, Gesellschafts- und Prozessrechts.
Vor Gründung der Kanzlei Schämann Berlin in 2006 war ich von 1997 – 2005 in führenden internationalen Großkanzleien (Mayer Brown, WilmerHale) in Frankfurt a.M., Johannesburg und Berlin tätig.
Mein Studium an den Universitäten Heidelberg, Berlin, Lausanne und Münster schloss ich in 1994 ab, gefolgt von einem einjährigen Master of Law (LL.M.) Studium an der Victoria University of Wellington und einer Promotion über die internationale Schiedsgerichtsbarkeit an der University of British Columbia und University of New South Wales.
Mit über 25 Jahren Berufserfahrung und einschlägiger Spezialisierung zähle ich zu den regelmäßig empfohlenen Anwälten für Immobilienrecht und Gesellschaftsrecht in Berlin. Ich habe in unzähligen Fällen Mandanten aus dem In- und Ausland beraten und deren Interessen vertreten.
Zu meinen Mandanten zählen private und mittelständische Investoren und Unternehmen im In- und Ausland. Ich beherrsche die englische Sprache verhandlungssicher in Wort und Schrift.
Ich verfüge über ein Netzwerk an Spezialisten. Auf Wunsch empfehle ich weitere Berater, etwa Steuerberater, Notare, Gutachter oder Banker.
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