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Schiedsgerichtsbarkeit

SCHÄMANN RECHTSANWÄLTE - Wirtschaftskanzlei berät und vertritt in- und ausländische Mandanten in deutschen und internationalen Schiedsverfahren.

Wir haben eine Vielzahl von Schiedsvereinbarungen und -verträgen entworfen und verhandelt. Primäres Ziel beim Entwurf von Schiedsvereinbarungen ist stets, sie nach den besonderen Interessen des Mandanten "maßzuschneidern". Ob ein ad hoc oder ein instititutionelles Schiedsverfahren vereinbart wird, welche Schiedsverfahrensordnung zur Anwendung gebracht werden soll, wo der Sitz des Schiedsgerichts liegt, wie das Prozedere zur Schiedsrichterbestellung sein soll, etc., lässt sich niemals pauschal beantworten. Wir bieten Lösungen individuellen Zuschnitts an.

Wir führen Schiedsverfahren nach allen großen Verfahrensordnungen und ad hoc in deutsch und englisch. Wir sind mit den verfahrensrechtlichen Besonderheiten von Schiedsverfahren, oft solche mit internationalem Bezug, vertraut und haben im inner- und außereuropäischen Ausland verhandelt.

Unsere Anwälte haben Erfahrung als Parteivertreter. Dr. Schämann hat überdies einschlägige Erfahrungen auch als Schiedsrichter, gleich ob als parteibenannter oder vorsitzender (Einzel-)Schiedsrichter. Er ist Autor des Buchs Schiedsgerichte unter Staatlicher Kontrolle, Frankfurt a.M., 2001 und Co-Autor von The International Comparative Legal Guide to International Arbitration 2004, London, 2004. Dr. Schämann ist Mitglied der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (vgl. auch www.dis-arb.de).